AGB

Preise und Tarifbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart, gilt:

Als zumutbare Übernachtung wird ausschließlich Einzelzimmer mit Frühstück betrachtet. Das
Frühstück soll gesund und nahrhaft sein und Heißgetränke wie Tee und Kaffee beinhalten. Darüber
hinaus muss im Bedarfsfall die Unterkunft nach Produktionsende im ausreichenden Umfang noch zur
Verfügung stehen, die eine eventuell notwendige Regenerationsphase von mindestens 8Stunden
ermöglicht.

Notwendige Informationen zur Auftragsausführung

  1. Ansprechpartner; Mitarbeiter, Mitwirkende und deren Aufgaben, Befugnissen und
    Verantwortungsbereiche sowie deren Erreichbarkeit (Mobiltelefonnummern)
  2. Genaue Bezeichnung und Beschreibung der Veranstaltung sowie des genauen Inhaltes mit Verweis auf die exakten, spezifischen und besonderen Anforderungen unter Nennung der
    Ansprechpartner und deren Erreichbarkeit (Mobiltelefonnummern) sowie Information über
    besondere Absprachen und Vereinbarungen
  3. Aussagekräfte Zeit- und Einsatzpläne den gesamten Produktionsprozess und der beteiligten
    Mitarbeiter betreffend
  4. Materiallisten, Stücklisten, Technische Zeichnungen, Verkabelungspläne und -listen, Pläne zur
    Folienbestückung, Hängepunktpläne, Technische Dokumentationen wie Baubücher, Statiken, B1
    Nachweis u.ä. sowie Genehmigungen jeder Art soweit notwendig
  5. Aussagekräftige Information über die Materiallogistik sowie Ansprechpartner und dessen
    Erreichbarkeit (Mobiltelefonnummer)
  6. Technische Anschlussbedingungen vor Ort, wie Lage, Anzahl und Belastbarkeit von
    Stromanschlüssen und Hängepunkten, deren Belastbarkeit sowie der des Bodens bzw.
    Bühnenbodens und deren Beschaffenheit
  7. Informationen über beteiligte technische Gewerke und zu erwartende Schnittstellen,
    Anforderungen und Konfliktpunkte, Information über besondere Anforderungen Dritter
  8. Detaillierte Adresse des Veranstaltungsortes mit Telefonnummer der Ansprechpartner vor Ort;sowie Besonderheiten der Anfahrt wie Durchfahrtshöhen und Breiten, Beschaffenheit des
    Untergrundes, zulässige Gewichtsbelastungen, Gefälle, Neigungen oder sonstiger Barrieren,
    Entfernungen zu Ladewegen, Ladungswege und deren Besonderheiten, wie eventuelle Barrieren
    (Treppen, Absätze, Fahrstühle und deren Belastbarkeit, Durchgangshöhen und Breiten, sowie
    Besonderheiten wie empfindlicher, unebener oder nicht fester Untergrund)
  9. Wegbeschreibung der Anfahrt
  10. Sonstige Informationen über den Veranstaltungsort und dessen Besonderheiten (z.B. die
    Definition der Positionen von Bühne, Hinter-Bühnenbereich (Backstage) sowie Regieplatz (FoH)
    und dessen Besonderheiten, Monitorplatz, Positionen für Dimmer und Stromstationen,
    Fluchtwege, Lagermöglichkeiten für Rest- und Leermaterial, Kabelwege, Positionen sonstiger
    technischer Geräte
  11. Besondere bzw. die Veranstaltung oder den Veranstaltungsort betreffende Verhaltensnormen wie
    z.B. Dresscode
  12. Aussagekräftige Information über die Unterkunft mit genauer Adresse, Ansprechpartner und
    Telefonnummer, Wegbeschreibung, Information zu den Check In/ Check Out-Zeiten
  13. Information über Zufahrtsbeschränkungen und Wege zur Erlangung von Einfahrtsgenehmigungen; Parkmöglichkeiten
  14. Soweit zutreffend: Detaillierte Informationen zur Reiselogistik mit Abfahrts- (Abflugs-) und
    Ankunftszeiten sowie -orte. Notwendige Informationen betreff Transfers von und zum
    Veranstaltungsort, Hotel o.ä.